Preise für das Jahr 2024
Art |
Preis |
---|---|
Vermietung pro Tag für Nichtmitglieder |
180 Euro |
Vermietung pro Tag für Vereinsmitglieder |
160 Euro |
Zuschlag pro Tag für mehr als 60 Personen |
110 Euro |
Strompauschale für Sonderaufbauten (z.B. Kühlwagen, Zelte…) |
50 Euro |
Burgstüble- und Platzordnung des Geschichts- und Kulturvereins Herrenzimmern e. V.
Die Benutzung des Burgstüble beschränkt sich auf private Nutzung.
Der Verkauf von Speisen und Getränken für kommerzielle Zwecke ist nicht erlaubt.
Die Zufahrt zum Burgstüble ist grundsätzlich nur für Versorgungsfahrzeuge erlaubt.
Die Schranke darf nur während der Ein- und Ausfahrt geöffnet werden, alle anderen Fahrzeuge sind auf dem öffentlichen Parkplatz an der Kreisstraße 5522 abzustellen.
Der Waldbesitzer übernimmt keine Haftung für Schäden aller Art. Der Veranstalter haftet für Schäden aller Art, die durch die Veranstaltung dem Waldbesitzer und den Beschäftigten des Forstamtes entstehen.
Der Benutzer verpflichtet sich:
• keine Schreckschusspistolen, Feuerwerkskörper und dergleichen zu benutzen (Auflagen zum Schutz des Wildes, Landeswaldgesetz),
• Musikanlagen nur in Zimmerlautstärke max. 35 db(A) zu betreiben,
• das Burgstüble und deren Umgebung sauber zu halten, sämtliche Abfälle einzusammeln und mitzunehmen,
• keine Änderungen vorzunehmen (weder Nägel noch Reißnägel anbringen) und wieder sauber zu verlassen,
• Feuer nur in den dazu vorgesehenen Feuerstellen zu entfachen und vor Verlassen des Platzes zuverlässig zu löschen. Die zum Mietzeitpunkt aktuellen Vorgaben des Landratsamtes sind zu beachten (z.B. Verbot von offenem Feuer bei Waldbrandgefahr),
• Wanderer und Spaziergänger dürfen die Anlage betreten.
Die Benutzung des Burgstüble, Zufahrtswegen und Parkmöglichkeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Geschichts- und Kulturverein Herrenzimmern e. V. haftet nicht für Schäden, die bei Benutzung oder im Zusammenhang der Benutzung vom Benutzer oder Dritten an Personen oder Sachen entstehen sollten.
Der Benutzer haftet dem Geschichts- und Kulturverein Herrenzimmern e. V. gegenüber für alle Schäden an Personen oder Sachen, die diesen durch die Nutzung oder im Zusammenhang mit dieser entstehen. Im Falle von Beschädigungen werden diese in Rechnung gestellt bzw. wird die Kaution einbehalten.
Der Benutzer erhält den Schlüssel gegen Kaution.
Die Rückgabe der Schlüssel und die Hüttenabnahme erfolgen zur vereinbarten Zeit und Ort mit dem Hüttenwart.
Im Burgstüble besteht absolutes Rauchverbot.