Die Zimmersche Chronik (ZC) berichtet über die Abstammung der Herren von Zimmern vom germanischen Volksstamm der Kimbern. Der angebliche Ahnherr, Lusso von Zimmern, wurde in der Chronik sogar bildlich festgehalten (s.u.).
Solche Abstammungslegenden wurden nicht selten durch die Adelsgeschlechter selbst in die Welt gesetzt – wie auch im Fall der Herren von Zimmern angenommen wird.
Für diese legendäre Abstammung gibt es keine historischen Belege. Sie ist, ebenso wie die Existenz Lussos, als unwahrscheinlich anzusehen.
Lusso von Zimmern (ZC, HS B, S. 29)
Hinsichtlich der Erforschung der Abstammung und Herkunft besteht das Problem einer schwierigen Quellenlage im Hochmittelalter und der Umstand, dass der Name „Zimmern“ (abgeleitet von einer aus Riegelfachwerk und viel Holz im oberen Teil erbauten Burg) im südwestdeutschen Raum häufig vorkommt. Allein im heutigen Landkreis Rottweil gibt es drei „Zimmernorte“ (Herrenzimmern, Zimmern o.R., Marschalkenzimmern).
Mit einiger Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei den Brüdern Werner und Manegold um die ersten belegbaren Herren von Zimmern. Die beiden treten als „Wernher et Manegoldus fratres de Cimberin“ im Jahr 1095 als Zeugen der Gründung des Klosters Alpirsbach auf, Werner nochmals im Jahr 1113 bei der Gründung des Klosters St. Peter im Schwarzwald. Die Zuordnung zum Sitz in Herrenzimmern kann hierbei zum einen mit der „Nachbarschaft“ zu Alpirsbach, zum anderen aber auch auf Grund des Umstands erfolgen, dass ein weiterer Zeuge der Klostergründung Eberhard von Seedorf war. Jener wiederrum war Onkel von Egelof und Louf von Talhausen (belegt 1086).
Da Herrenzimmern selbst als „Ancencimbra“ bereits 994 in einer Schenkung Hadwigs von Schwaben an das Kloster Petershausen erwähnt wird und (mutmaßlich) eine Burg Herrenzimmern („castellum de sinbere“) bereits 1079 von Herzog Berthold II. von Schwaben (später von Zähringen) im Rahmen des Investiturstreites1 eingenommen wurde, besteht die Möglichkeit, dass die Zimmern durch Berthold II. als papsttreue Adlige auf Burg Herrenzimmern eingesetzt wurden und diese sich fortan „von Zimmern“ nannten. (nach: Bumiller / Rüth / Weber: Mäzene, Sammler, Chronisten, die Grafen von Zimmern und die Kultur des schwäbischen Adels. Stuttgart 2012. S. 16f., 28ff.).
1 Streit zwischn Papst und Kaiser, u.a. über das Recht der Bischofseinsetzung (Investitur)
Nach einigen wenigen weiteren Herren von Zimmern um späten 11. / frühen 12. Jahrhundert (u.a. Werner von Zimmern als Abt von St. Georgen) verliert sich die Spur zunächst.
Erst in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts sind die drei Brüder Werner I., Albert und Rudolf von Zimmern sicher belegt.
Konrad von Zimmern, Sohn jenes Werner I., war von ca. 1234 bis zu seinem Tod 1255 Abt des Klosters Reichenau.
(nach: a.a.O., S. 14)
Die Namen Werner I., Albert und Rudolf lassen sich u.a. durch mehrere Urkunden belegen, welche den Verkauf von Besitztümern, u.a. bei Oberndorf und Rosenfeld, dokumentieren. Gründe hierfür dürften u.a. Geldnöte durch die damals vorherrschende Landflucht gewesen sein.
Die nur in der Zimmerschen Chronik erwähnte Zerstörung des befestigten „Städtleins“ Herrenzimmern im Jahr 1312 durch die Reichsstadt Rottweil fällt ebenfalls in diesen Zeitraum mehrerer Krisen für die Herren von Zimmern.
Hintergrund für die Zerstörung war die Parteigängerschaft des damaligen Freiherrn Conrad von Zimmern für den in Reichsacht gefallenen Graf Eberhard I. von Württemberg im sog. Reichskrieg (1311/1312; Württemberg hatte zuvor zum Nachteil der Reichsstädte aggressiv und bewaffnet expandiert).
(nach: a.a.O., S. 13 & 44)
Nach den vorangegangenen Verlusten und Rückschlägen gelang es den Herren von Zimmern, ihre Stammherrschaft „vor Wald“ wieder auszuweiten. Spätestens zu Beginn des 14. Jahrhundert umfasste diese u.a. Herrenzimmern und Seedorf (jeweils mit Burgen/Schlössern), Talhausen, Hochmössingen und Winzeln.
Eine weitere Ausweitung konnte bspw. durch den Erwerb von Villingendorf und der bereits damals abgegangenen Burg Hohenstein im Jahr 1366 erfolgen.
Wichtigster Zugewinn war jedoch die Herrschaft Meßkirch, ermöglicht durch die Heirat Werner IV. von Zimmern (1290 – 1384) mit Anna Truchsessin von Rohrdorf. Durch den Tod ihres Vaters Berthold fiel die Herrschaft, bestehend u.a. aus Stadt und Schloss Meßkirch, 1351 an das Haus Zimmern und konnte trotz Erbstreitigkeiten gehalten werden.
Hierdurch entstanden zwei räumlich getrennte Herrschaftsbereiche (oberer Neckar & obere Donau).
(nach: a.a.O., S. 20, 43f.)
Mehrere Faktoren, u.a. eine mit Meßkirch bereits bestehende Stadt, dort reichere Erträge und den Erwerb der Burgen Wildenstein (1398 / 1461) und Falkenstein im Donautal (1516) begünstigten eine Herrschaftsverlagerung in die neu erworbenen Lande.
Nach dem Tod Johann des Älteren (gen. „der Lapp“) 1441 konnte dann auch eine Erbteilung zwischen seinen beiden Enkeln Werner V. und Gottfried erfolgen. Sein Sohn Johann der Jüngere war bereits 1430 verstorben.
(nach: a.a.O., S. 20)
Durch seine Entscheidung in der sog. Werdenbergfehde verhängte Kaiser Friedrich III. auf dem Reichstag in Esslingen am 08.01.1488 gegen Johann Werner den Älteren die Reichsacht, zog dessen Besitzungen ein und übergab einen Großteil davon den rivalisierenden Werdenbergern (Sigmaringen). Die Rivalität bestand trotz enger verwandschaftlicher Beziehungen zwischen beiden Adelsfamilien.
Die Herrschaft vor Wald mit der Burg Herrenzimmern war in Besitz seines Onkel Gottfrieds und war von den Einziehungen nicht betroffen.
Johann Werner d.Ä. ging ins Exil in die Schweiz, später nach München, wo er 1496 starb.
Nach langjährigen, teilweise bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen den Familien Zimmern und Werdenberg wurde die Reichsacht am 04.03.1504 durch Kaiser Maximilian I. aufgehoben und die Einziehung in weiten Teilen rückgängig gemacht.
Bereits zuvor war Oberndorf gewaltsam durch Veit von Zimmern zurückerobert worden. Der älteste Sohn Johann Werner d.Ä. starb bereits 1499 im Alter von 20 Jahren.
Nach Beendigung der Werdenbergfehde erlebte das Haus Zimmern eine erhebliche Blüte unter den drei Brüdern Johann Werner d.J., Gottfried Werner und Wilhelm Werner.
Letzterer war u.a. Richter am Hofgericht Rottweil sowie am Reichskammergericht Speyer. Insbesondere auf seine Betreibungen hin wurden die Herren von Zimmern 1538 in den Grafenstand erhoben.
Bereits in der Generation nach Johann Werner d.J., Gottfried Werner und Wilhelm Werner „verschlankte“ sich das Haus Zimmern auf lediglich drei männliche Nachkommen Johann Werner d.J.
Von diesen traten zwei dem Klerikerstand bei, sodass Froben Christoph (der Chronist) als alleiniger Stammhalter fungierte.
Dessen einziger Sohn Wilhelm (neben acht Töchtern) starb 1594 kinderlos, sodass das Haus Zimmern im Mannesstamm erlosch.
Die Besitzungen wurden durch die Schwestern verkauft, hierunter die Burg Herrenzimmern an Rottweil.